Wiederkehrende Kranprüfungen und Abnahmeprüfungen
Krane sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daraus ergibt sich, dass Krane mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen bzw. Kransachverständigen geprüft werden müssen.
Eine DGUV-Prüfung ist auch notwendig. Zusätzlich müssen direkt am Kran angeschlossene Lastaufnahmemittel, wie z.B. Lasttraversen, Greifer und Lasthaken wiederkehrend geprüft werden. In dieser Prüfung werden neben der Dokumentation (z.B. Kranprüfbuch, Gefährdungsbeurteilung, etc.) auch die Funktion des Krans kontrolliert.
Dipl.-Ing. Hüseyin Eren
EREN INGENIEURE
Kransachverständiger BG-Z
BERATENDER INGENIEUR
Gutachten und Schadensfeststellung bei Kranunfällen
Berufsgenossenschaft und Haus der Technik – HdT
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